Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt.
Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden von mir vertretenen Bereichen:
- Werkvertragsrecht
- Kaufrecht
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Mietrecht ( auf Gewerbemietrecht spezialisiert / Recht der Vermieter)
- Reiserecht
- Schadensersatzrecht
Für mich als Allgemeinanwältin gehört die Bearbeitung regelmäßig auftretender Probleme, beispielsweise bei Kauf, Miete, Handwerksleistungen, Forderungseinzug- und abwehr sowie die Wiedergutmachung (Schadensersatz) nach Verkehrsunfällen zur täglichen Routinearbeit.
Im Kauf - und Werkvertragsrecht berate ich meine Mandanten bei der Durchsetzung von Sachmängelansprüchen, im Haftpflichtrecht berate und vertrete ich meine Mandanten z.B bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und der Begehung von unerlaubten Handlungen.