Kapitalanlagerecht
Zwar liegt das wirtschaftliche Verlustrisiko einer Kapitalanlage grundsätzlich beim Anleger als Inhaber des angelegten Kapitals. Jedoch wird sich für den Anleger / Auftraggeber bei Eintritt eines Verlustes aus einer Kapitalanlage die Frage stellen, ob er den Verlust auf einen anderen, d.h. einem an dem Geschäft Beteiligten, überwälzen kann.
Ich prüfe für meinen Mandanten/in, ob ein Fehler bei der Information oder Beratung über die Kapitalanlage vorliegt, und der Informant oder Berater hierfür rechtlich verantwortlich sein kann, so dass er für den Schaden des Anlegers / Mandanten haftet.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Steglitz - Zehlendorf (vormals in Tempelhof - Schöneberg) liegt daher insbesondere im Bereich:
- Prospekthaftung und
- Haftung für fehlerhafte Anlageberatung
- Anlegerschutz
Im Zusammenhang mit der Prüfung der rechtlichen Verantwortung - den Rechtsgrundlagen der Haftung- für den bei meinem Mandanten eingetretenen Verlust, ist eine Beurteilung der für die Anlageentscheidung maßgeblichen Unterlagen (Prospekte) hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit unumgänglich, da sich neben der Haftung der Anlagevermittler, auch Ansprüche gegen den Prospektverantwortlichen ergeben können.
Ein Sonderfall der Beratungshaftung stellen verschwiegene Kickback-Zahlungen dar. Unter Kick-Back-Zahlungen versteht man Provisionen, die Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter hinter dem Rücken ihrer Kunden verdienen. Beim Verkauf von geschlossenen Medienfonds, Immobilienfonds oder Windkraftfonds wird der Kunde von dem Anlageberater im Regelfall nicht auf Provisionen hingewiesen. Die Rechtsprechung verlangt jedoch eine vollständige Aufklärung des Anlegers. Schließlich soll der Anleger erkennen können, ob der jeweilige Berater im eigenen Interesse oder im Interesse des Kunden handelt.
Für Banken gelten bei der Anlageberatung die gleichen Regeln wie für freie Anlageberater. Auch Banken/Bankberater müssen ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Eine objektgerechte Anlageberatung liegt nur vor, wenn der Bankberater den Kunden über alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage informiert. Auch muss der Anlageberater der Bank die Wünsche Anlageziele und den Wissensstand des Kunden berücksichtigen. Ich prüfe für meine Mandanten, ob der Mitarbeiter der Bank gegen Beratungspflichten verstoßen hat.
Beratung für Initiatoren:
Initiatoren von Kapitalanlagen biete ich als berufserfahrene Beraterin meine Unterstützung bei der Konzeption ihrer Anlagemodelle in der rechtlichen Ausgestaltung an. Ich wirke bei der textlichen Gestaltung der Prospekte mit, prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in den Prospektentwürfen, um das Haftungsrisiko aus der Prospekthaftung für den Initiator weitgehend auszuschließen.