Kanzlei Gabriela Althoff

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Bankkauffrau


 Kapitalanlagerecht Rechtsbeiträge

Die Bearbeitung von Kreditanträgen einschließlich der erforderlichen Bonitätsprüfung gehört zum Kerngeschäft einer Bank

Sowohl einige Oberlandesgerichte, als auch einige Amtsgerichte,- in meinem Fall das Amtsgericht Königs Wusterhausen- haben in der Vergangenheit entschieden, dass es sich bei der Abwälzung der Bearbeitungsgebühren um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, welche auch einer gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle unterworfen sind. Dies gilt auch für Verträge, in denen ein konkreter Betrag als Bearbeitungsgebühr für einen Kreditantrag eingetragen ist.

Fall:

Der Kreditnehmer hatte gegenüber einer Bank einen Anspruch auf Rückzahlung eines nach seiner Auffassung zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsentgelts geltend gemacht. Das Gericht hat der Klage stattgegeben.

Nach Auffassung des Gerichts hat der Kreditnehmer gegenüber der kreditgebenden Bank einen Anspruch gemäß § 812 Absatz ein S. 1 1. Alternative BGB, da sich die beklagte Bank rechtsgrundlos zulasten des Kreditnehmers um den Betrag der Bearbeitungsgebühr bereichert hat.

Im Wesentlichen stellte das Gericht darauf ab, dass es sich bei der Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kreditnehmer nicht um eine Individualvereinbarung, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelte. Im vorliegenden Fall, hatte die Bank ein Bearbeitungsentgelt von 3 % des Nettokreditbetrages festgelegt. Ein derartiges Entgelt wird üblicherweise in einer Vielzahl von Fällen gefordert.

Das Gericht sieht darin eine unangemessene Benachteiligung des Kreditnehmers, welche aus dem Umstand folgt, dass die Bank die auf ihrer Seite des Geschäfts anfallenden Kosten auf den Kunden abwälzt. Nach Auffassung des Gerichts gehört die Bearbeitung von Kreditanträgen einschließlich der erforderlichen Bonitätsprüfung zum Kerngeschäft der Bank.

Insgesamt kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es nicht einzusehen ist, warum der Kunde neben den Soll-Zinsen (Bereitstellungszinsen) auch noch die auf Seiten der Bank mit der Bearbeitung seines Kreditantrages anfallenden Kosten übernehmen sollte.

Da Bearbeitungsentgelte fast in allen Kreditverträgen vereinbart werden, sollten die Kreditnehmer nun ihre Kreditverträge prüfen und von der Bank gegebenenfalls die Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts fordern bzw. gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.


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