Kapitalanlagerecht Rechtsbeiträge
Lehman - Zertifikate :Falsch beraten? Kann
der Anlageberater belangt werden?
von Rechtsanwältin Gabriela Althoff
Von der Lehman- Pleite sind über 1000 deutsche Sparer, welche insgesamt eine zweistellige Millionensumme abschreiben müssen, betroffen. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, handelt es sich bei den Betroffenen nicht um "wilde Spekulanten", sondern oftmals um Festgeld-und Sparbuchanhänger. Häufig waren es Sparkassenkunden und Kunden der anderen großen Banken, welche von den Anlageberatern überzeugt wurden Lehman-Zertifikate zu erwerben.
Viele haben ihre gesamten Ersparnisse, die der Altersvorsorge dienten, investiert. Die Anlageberater versicherten den Kunden, dass es sich um eine absolut sichere Anlage handle. Häufig wurde dargelegt, dass die Kunden Ihren Einsatz wiederbekommen und lediglich ihre Zinsen verlieren können.
Für die Kunden stellt sich nunmehr die Frage ,wer für den Verlust haftet. Die US Investmentbank Lehman Brothers kann nicht belangt werden.
Den Anlegern kann nur empfohlen werden sich an Rechtsanwälte zu wenden, die sich auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert haben.
Möglicherweise können die Bankkunden ihre Berater ,beziehungsweise die Bank, für die verlustbringenden Investitionsempfehlungen rechtlich belangen. Wichtig ist jedoch, dass die Anleger darlegen und beweisen können ,dass sie auf die Risiken des Zertifikates/der Anlage nicht hingewiesen wurden. Hierfür kann ein Gesprächsprotokoll hilfreich sein. Oft liegt das Gesprächsprotokoll jedoch gerade nicht vor bzw. wurde nicht ausgehändigt. Insofern bietet es sich für die Anleger an, die Gesprächsergebnisse selbst zu Papier zu bringen. Allerdings müsste ein solches Gedächtnisprotokoll des Anlegers auch von dem Berater gegengezeichnet sein um als Beweismittel zu dienen.
Eine Alternative hierzu können auch Zeugenaussagen sein.
Ein wichtiges Indiz für eine fehlerhafte Beratung kann auch die Struktur des Depots sein. Insbesondere wenn Summen in Zertifikate angelegt wurden und keine weiteren Anlagen vorhanden sind. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Banken die Zertifikate so verkauft haben, als handele es sich um Spareinlagen.
Als geschädigter Anleger sollten Sie auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen und die Erfolgsaussichten ihrer Haftungsansprüche gegenüber der Bank bzw. dem Anlageberater prüfen lassen.
Die Verfasserin verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht.