Kanzlei Gabriela Althoff

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Bankkauffrau

Ehe- und Familienrecht in Berlin, Steglitz und Zehlendorf



Die Vertretung im Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, sowie beim Vermögensausgleich zwischen den Ehegatten und beim Umgangs-und Sorgerecht gehören zu den vorrangigen Aufgaben meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin Steglitz - Zehlendorf.

Als besonderen Service biete ich Ihnen (bundesweit) die Durchführung ihrer Scheidung als Online Scheidung an.


Ich berate Sie auch in folgenden Fragen in meiner Kanzlei in Berlin in Steglitz - Zehlendorf (vormals in Tempelhof - Schöneberg):

  • Ehescheidung
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt ( Ehegattenunterhalt während der Trennungszeit)
  • Nachehelicher Unterhalt ( auch Abänderung bestehender Titel/Vergleiche)
  • Unterhaltrechtliche Eilmaßnahmen
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Unterhalt anlässlich der Geburt
  • Hausratsteilung
  • Zuweisung ehelicher Wohnung /Immobilieneigentum
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Lebenspartnerschaft
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

 



Meine Kanzlei in Berlin Steglitz - Zehlendorf (vormals in Tempelhof - Schöneberg) ist unter
scheidung.org als empfehlenswerte Kanzlei benannt. Dort haben Sie die Möglichkeit zur Berechnung Ihrer individuellen Kosten und erhalten ergänzende Informationen zum Thema Ehescheidung.



Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarung:

Viele Fragen lassen sich auch ohne Rechtsstreit und Verfahren regeln. Sofern die Ehepartner bereit sind einen außergerichtlichen Lösungsweg für die Trennungs- und Scheidungsfolgen, wie Zugewinn, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, zu beschreiten, unterstütze ich Sie bei einer rechtsverbindlichen Regelung unter Berücksichtigung Ihrer Interessen.


Internationales Familienrecht:

Wenn Sie in einer Ehe mit Auslandsbezug leben, geht es bei allen Rechtsproblemen wie Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht immer um die Frage, welches Recht anwendbar ist. Für die Durchführung der Verfahren einer binationalen Ehe ist in der Bundesrepublik das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Die Durchführung von Scheidungsverfahren mit internationalen Bezug gehört mit zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Scheidungsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.