Erstberatung / Beratung
Natürlich kann ich meine Dienstleistungen nicht kostenlos anbieten.Ebenso können kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail aus Gründen der Rechtssicherheit nicht erteilt werden.
Der erste Schritt einer anwaltlichen Beratung in Form eines Beratungsmandats stellt meist die so genannte Erstberatung dar, die als einmalige pauschale, überschlägige, mündliche Beratung (BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 137/05) definiert wird. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Gebühr für Privatpersonen (Verbraucher i.S.d. §13 BGB) von 150 € bis zu 190 € (zzgl. MwSt.) festgesetzt. Für Gewerbetreibende ist ein Gebührenrahmen von 250 € (zzgl. MwSt.) bestimmt worden.
Für diese Pauschale kann ich Ihnen demnach folgende Leistungen bieten:
- ein Gespräch von bis zu maximal einer Stunde
- rechtliche und taktische Einschätzung bezüglich Ihrer Fragen
- Empfehlung im Hinblick auf Ihr weiteres Verhalten und Vorgehen
So kann ich Folgendem im Rahmen dieser Erstberatung nicht nachkommen:
- der Durchsicht und rechtlichen/ rechnerischen Auswertung Ihrer schriftlichen Unterlagen
- dem telefonischen oder schriftlichen Kontakt mit der Gegenseite
- weiteren Besprechungsterminen im Bereich der Erstberatungspauschale
Sollten Sie allerdings etwas fordern, das über das anfänglich aufgeführte hinausgeht, sprechen wir von einem richtigen Beratungsmandat, wobei meine Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden.
Demnach sollen die Rechtsanwälte (gem. §34 RVG n.F.) auf eine Gebührenvereinbarung hinarbeiten, da weder ein Betragsrahmen noch Festgebühren vorgegeben werden.
Entscheidend für die Abrechnung der Gebühren ist der Gegenstandswert des jeweils betreffenden Sachverhalts oder ggf. Werte aus dem Gerichtskostengesetz.