Seniorenrecht Rechtsbeiträge
Wichtige Punkte die bei der Errichtung einerVorsorgevollmacht beachtet werden sollten
Die Vorsorgevollmacht sollte sich grundsätzlich auf alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstrecken. Es ist ratsam auch die gerichtliche Vertretung des Vollmachtgebers festzulegen.
Ist keine Vertrauensperson vorhanden die eine umfassende Betreuung gewährleisten kann, besteht die Möglichkeit die Vollmacht auch in Teilbereiche zu gliedern. Diese Untervollmacht muss ausdrücklich formuliert werden. Bennent der Vollmachtgeber keine Person wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer eingesetzt.
Einsetzung von Ersatzbevollmächtigten
Es besteht auch die Möglichkeit Ersatzbevollmächtigte zu benennen. Besonders relevant ist dies für Ehepartner, die sich zunächst gegenseitig als Bevollmächtigte eingesetzt haben. Die Ersatzbevollmächtigten können für jeden Ehepartner personenverschieden sein.
Der Eintrittszeitpunkt des Ersatzbevollmächtigten sollte festgelegt werden. In der Regel ergibt es Sinn, den Eintritt des Ersatzbevollmächtigten vom Ausfall des Hauptbevollmächtigten abhängig zu machen. Individuell kann auch festgelegt werden, dass der Ersatzbevollmächtigte dann tätig werden darf sobald der Hauptbevollmächtigte innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Entscheidung getroffen hat.
Es besteht die Möglichkeit mehrere Bevollmächtigte einzusetzen. Diese müssen sich jedoch einig sein, da ansonsten keine wirksamen Entscheidungen getroffen werden können.
Sollte gewünscht sein mehrere Personen einzusetzen bietet sich die Einzelbevollmächtigung an. Eine Einzelbevollmächtigung kann nicht durch einen anderen Bevollmächtigten entzogen werden, es sei denn dies wird bei Erstellung der Vollmacht so festgelegt. Ansonsten wird ein Vollmachtüberwachungsbetreuer gerichtlich bestellt. Sind mehrere Einzelbevollmächtigte eingesetzt, besteht das Risiko sich entgegenstehender Entscheidungen. Tritt dieser Fall ein wird ein Kontrollbetreuer vom Gericht bestellt um den Vollmachtgebers zu schützen.
Aufenthaltsbestimmungen und Gesundheitsfürsorge
In der Vollmacht muss die Vertretungsbefugnis bezüglich des Aufenthalts ausdrücklich geregelt sein. Besonders relevant ist dies bei der Unterbringung in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Gleichfalls sollte auch erklärt werden, dass der Bevollmächtigte die Gesundheitsfürsorge innehat. Dies beinhaltet ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem behandelnden Arzt und die Befugnis zur Einwilligung in Heilbehandlungen. Sind diese Maßnahmen potentiell gefährlich oder handelt es sich um solche die den Vollmachtgeber in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, muss das zuständige Vormundschaftsgericht zustimmen. Ist bei der Entscheidung Eile geboten, kann die Zustimmung auch nachträglich eingeholt werden.
Einschränkungen der Vorsorgevollmacht
Auch durch eine umfassende Vollmacht kann der Bevollmächtigte keine höchstpersönlichen Rechtsgeschäfte für den Vollmachtgeber übernehmen. Bei diesen Rechtsgeschäften handelt es sich um die Errichtung eines Testaments, das Wahlrecht oder die Eheschließung bzw. -scheidung
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Althoff sehr gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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