Kanzlei Gabriela Althoff

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Bankkauffrau


Seniorenrecht Rechtsbeiträge

Private Pflegeversicherungen als Ergänzung
zur gesetzlichen Vorsorge


Regelmäßig können die Kosten eines Pflegefalls durch das gesetzliche Pflegegeld nicht abgedeckt werden. Insbesondere private Versicherungsunternehmen bieten hier Alternativen an.

Zu unterscheiden ist zwischen der staatlich geförderten Pflegeversicherung, der Pflegetagegeldversicherung, und der Pflegerentenversicherung.

1. Staatlich geförderte Pflegeversicherung

In Folge des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes wurde eine Beitragsförderung in Höhe von 5€ pro Monat in das SGB aufgenommen. Ein Anspruch auf die Förderung besteht für jedes Mitglied einer privaten oder der gesetzlichen Pflegeversicherung, das mindestens 18 Jahre ist und bei der Antragstellung nicht pflegebedürftig ist oder in der Vergangenheit war. Der Mindesteigenbetrag für die Förderung beträgt 10€ pro Monat. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen für sämtliche Pflegestufen bewilligt werden. Bei Einstufung in Pflegestufe 3 muss eine Mindestleistung von 600€ im Monat gewährt werden. Die Leistung der Pflegestufe 0 bis 2 unterliegen jedoch keiner gesetzlichen Regelung. Diese können bei einigen Versicherungsunternehmen bis zu 90% unter der Tarifleistung für die Pflegestufe 3 liegen. Der Versicherungsschutz ist ohne eine gesundheitliche Vorprüfung und auch bei einer bekannten Vorerkrankung zu gewähren. Ein ordentliches Kündigungsrecht steht den Versicherungsunternehmen nicht zu. Aufgrund dieser engen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine Beitragsanpassung bei dieser Tarifgruppe zu erwarten.

2. Private Pflegetagegeldversicherung

Es werden diverse Varianten der Pflegetagegeldversicherung angeboten. Größtenteils ist die Leistung der Versicherung an die Pflegestufe des Versicherten gebunden. Einige Versicherungsunternehmen bieten jedoch auch Modultarife an, in denen die Leistungen gemäß der verschiedenen Pflegestufen vom Versicherungsnehmer gesondert vereinbart werden können. Besonderes Augenmerk bei der Auswahl der Leistungen ist darauf zu legen, dass eine Pflege durch Familienangehörige des zu Pflegenden in der Regel mit Einkommenseinbußen einhergeht.

3. Private Pflegerentenversicherung

Auch bei der privaten Pflegerentenversicherung ist die Leistung abhängig von der Pflegestufe des Versicherten. Im Gegensatz zur Pflegtagegeldversicherung wird die Leistung nicht als Tagessatz abgerechnet sondern als monatliche Zahlung. Die einzelnen Tarife reichen von einem umfassenden bis zu einem auf eine einzige Pflegestufe beschränkten Versicherungsschutz. Oftmals beinhaltet der Tarif eine Bonusleistung aus der Gewinnbeteiligung, die in der Regel allerdings nicht garantiert wird.

Im Vergleich mit der Pflegtagegeldversicherung ist zu bemerken, dass die Beitragssätze der Pflegerentenversicherung trotz gleichem Leistungsumfang höher sind. Dieser Unterschied beruht auf einer Summierung des Versorgungskapitals. Dies ermöglicht dem Versicherten nach einer mehrjährigen Laufzeit den Versicherungsvertrag beitragsfrei weiterzuführen oder seine Kündigung mit anschließendem Rückkauf des Versicherungsvertrags. Möglich ist bei einigen Unternehmen auch die Auszahlung des Kapitals bei Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers an eine vorher bestimmte Person.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Althoff sehr gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

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