Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Bankkauffrau
Kanzlei Gabriela Althoff
 


 

KANZLEI GABRIELA ALTHOFF
Die Kosten

 

Meine Dienstleistungen kann ich nicht kostenlos anbieten.

Meine Leistungen rechne ich normalerweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. (RVG) Bei der Abrechnung nach dem RVG sind der Abrechnung weder Betragsrahmen- noch Festgebühren zugrunde zu legen, die Gebühren werden nach dem Gegenstandswert abgerechnet.


Beispiel:

Forderung in Höhe von 10.000,- € = Gegenstandswert nach dem die Gebühren berechnet werden; in anderen Angelegenheiten bestimmt u.a. das Gerichtskostengesetz die Werte.


Es besteht hat jedoch die Möglichkeit in außergerichtlichen Angelegenheiten ein Zeithonorar mit mir zu vereinbaren, soweit es nach dem Wert der Angelegenheit angemessen und sachlich gerechtfertigt ist.


In Kindschaftssachen (Sorge- und Umgangsrecht) vereinbare ich grundsätzlich ein Honorar, das den Aufwand angemessen berücksichtigt. Das Honorar kann den gesetzlich vorgesehenen Gebührensatz (RVG) überschreiten.



Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars biete ich insbesondere Mandanten (Unternehmern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern) an, die von mir ständig wiederkehrende Angelegenheiten bearbeiten lassen.


Eine Erstberatungsgebühr darf maximal 190,00 € (243,60 € inkl. Auslagen und MwSt.) betragen, soweit es sich um einen Rechtsrat gegenüber einer Privatperson handelt. Daher müssen Sie bei einer ersten Anfrage ohne Erteilung eines vollen Mandats keine höheren Kosten befürchten. Für Gewerbetreibende darf die Erstberatungsgebühr 250,00 € zzgl. MwSt. nicht überschreiten.


Kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail können aus Gründen der Rechtssicherheit nicht erteilt werden.


Alle Rechtsschutzversicherungen sind willkommen. Sofern der Versicherungsfall eingetreten ist, bemühe ich mich um eine Deckungszusage und rechne mit der Rechtsschutzversicherung direkt ab.


Im Falle der gerichtlichen Vertretung bin ich, sofern die Voraussetzungen vorliegen, bereit für meine Mandanten Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

 

 
 
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